Zweck des Vereins

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(Auszug aus den Statuten des Vereins Unzugskomitée Altdorfer Fasnacht)

 

1. Name und Sitz
Unter dem Namen Umzugskomitée Altdorfer Fasnacht besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. Zivilgesetzbuch (nachfolgend ZGB) mit Sitz in 6460 Altdorf.

 

2. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege des Altdorfer Fasnachtsumzuges sowie der Geselligkeit und Kameradschaft. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

 

3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Einnahmen durch den Plakettenverkauf und die Spenden im Sammelwagen sowie über Zuwendungen und Erträge aller Art.

 

4. Mitgliedschaft
Der Verein besteht ausschliesslich aus dem Vorstand (mindestens drei Mitglieder und maximum 9 Mitglieder) somit ist jedes Mitglied automatisch im Mitglied des Vorstands. Aktivmitglieder können natürliche Personen werden. Passivmitglieder gibt es keine. Die Aufnahme von Neumitgliedern, die an den Vereinszielen interessiert sind, kann jederzeit erfolgen. Aufnahmegesuche in mündlicher oder schriftlicher Form sind an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme endgültig entscheidet.

 

5. Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet in jedem Fall mit dem Tod. Im Übrigen ist ein Austritt aus dem Verein auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Ein Mitglied kann von der Generalversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins schadet oder das Vereinsleben nachhaltig stört. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall anzuhören.